Das Bieterverfahren
Eine interessante Alternative zur herkömmlichen Immobilienvermarktung
Das Bieterverfahren an sich hat große Ähnlichkeit mit einer Auktion oder einer Versteigerung. Anders als vielfach angenommen herrscht hierbei jedoch ein signifikanter Unterschied. Bei einer Auktion oder einer Versteigerung wird das zu verkaufende Objekt an den Höchstbietenden verkauft. Das Bieterverfahren hingegen sieht einen gewissen Spielraum vor. Der Eigentümer muss sich nicht für den Meistbietenden als Käufer entscheiden. Sinnvoll ist das Verfahren insbesondere bei Objekten, die schnellstmöglich verkauft werden sollen. Zusätzlich kann es in Kombination mit weiteren Marketingaktionen dazu führen, mehr Kaufinteressenten anzusprechen.
Mit uns als Ihren Maklerexperten wird zunächst ein Mindestverkaufspreis festgelegt, der am Markt erzielbar ist. Sie als Verkäufer haben damit die Sicherheit, dass Ihre Immobilie nicht unter Wert verkauft wird. Zurzeit ist die aktuelle Marktsituation so, dass die Nachfrage nach Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in guter Lage deutlich höher ist als das Angebot. Wir können Ihnen natürlich mit Hilfe von Sach- und Ertragswertverfahren sowie von aktuellen Vergleichswerten und dem Marktpreisfaktor einen sehr genauen Wert berechnen, jedoch hängt der tatsächliche Marktwert von den letztendlichen Geboten ab, die vom Markt kommen.
Wie läuft das ab?
Mit einem von uns errechneten Startpreis, der dem ungefähren Verkehrswert entspricht, gehen wir an den Markt.
Interessenten können am Bieterverfahren nach der Besichtigung vor Ort teilnehmen (Individualbesichtigungen oder Open-House je nach Wunsch und Nachfrage) und über unser Angebotsformular einen beliebigen Betrag für die Immobilien bieten.
Während der ausgeschriebenen Angebotsfrist müssen alle Angebote schriftlich abgegeben werden. Gebote die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Jeder Teilnehmer darf während der Angebotsfrist nur ein Gebot abgeben
- Nach Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Nachgebotsphase
- Alle „Bieter“ bekommen die einmalige Möglichkeit das abgegebene Gebot zu erhöhen
- Hierarchischer Ablauf (niedrigstes Gebot beginnt, Höchstgebot beendet)
- Weitere Nachgebotsrunden finden nicht statt
- Das Bieterverfahren läuft in der Regel 3 bis 4 Wochen nach Vermarktungsstart.
Das Verfahren spiegelt sehr stark den am Markt erzielbaren Preis zum momentanen Zeitpunkt wider, oft wird durch das Verfahren ein höherer Kaufpreis erzielt als vorher festgelegt. Der Unterschied zur Auktion jedoch ist, dass am Ende kein Zuschlag gegeben wird, sondern der Eigentümer entscheiden kann, ob er das Objekt zu dem gebotenen Höchstpreis verkaufen möchte.
Der Abschluss findet mit einem ganz normalen Kaufvertrag zwischen Käufer und Eigentümer vor einem Notar statt, zu dem wir Sie natürlich begleiten werden und für dessen Vertrag wir alle notwendigen Vorbereitungen treffen.
Hier können Sie bequem unser Formular Angebot Bieterverfahren herunterladen. Die PDF-Datei mit allgemeinen Informationen zum Verfahren und den AGB’s finden Sie hier:
Allgemeine Bedingungen Bieterverfahren